Sie als Beamter des öffentlichen Dienstes gehen ein besonderes Dienstverhältnis mit Ihrem Dienstherrn ein. Einerseits müssen Sie besondere Pflichten erfüllen und genießen andererseits das Privileg, spezielle Versorgungsleistungen von diesem zu erhalten. In diesem Zusammenhang sei die Beihilfe zu nennen, mit der sich Ihr Dienstherr an den Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod beteiligt.
Die Restkosten decken Sie mit der privaten Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Michael Geisler in Großbeeren ab.
Zumeist haben Sie bereits während Ihrer Ausbildung Anspruch auf Beihilfe, spätestens jedoch, wenn Sie zum Beamten auf Lebenszeit berufen werden. Abhängig ist dies von Bundesland und Art der Tätigkeit. Eventuell bekommen Sie auch Heilfürsorge, bei der 100 % aller Aufwendungen getragen werden.
In dem Fall ist eine private Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll erst dann notwendig, wenn sich die Fürsorgepflicht ändert.