Die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg

Entscheiden Sie sich für eine Laufbahn bei der Polizei, Justiz oder dem Zoll haben Sie ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Sie gehen Verpflichtungen ein, erhalten aber auch gewisse Rechte, wie das Recht auf die lebenslange Versorgung. Dieser kommt der Dienstherr mit der Krankenfürsorge im Rahmen der Beihilfe für Polizei, Justiz und Zoll nach. Im Rahmen der Beihilfe erhalten Sie einen Teil der Kosten im Krankheitsfall erstattet und müssen die Restkosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg, abdecken.

Das leistet die Beihilfe

Bei der Beihilfe für Polizei, Justiz und Zoll werden anteilig die Kosten im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall vom Dienstherrn getragen. Auch Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen fallen unter die Leistungen. Die Aufwendungen müssen dabei stets notwendig und der Höhe angemessen sein. Darüber, was notwendig und angemessen ist, entscheiden die Beihilfestellen, bei denen Sie auch Ihre Rechnung einreichen und den Antrag stellen. Diese Leistungen sind bei der Beihilfe eingeschlossen:

  • Arztkosten
  • Zahnarztleistungen
  • Heilpraktikerbesuche
  • Psychotherapeuten
  • Krankenhausleistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten bei Bedarf

Wie hoch liegen die Kostenerstattungen der Beihilfe?

Die Erstattung der beihilfefähigen Leistungen entspricht in der Regel 50 %. Haben Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll mehr als ein Kind, liegt diese bei 70 %. Gleiches gilt bei einem mitversicherten Ehepartner im Rahmen der Beihilfe oder Beamten in Ruhestand. Zudem liegt der Satz für Kindern bei 80 %.
 
Zu beachten gilt, dass die Beihilfe für Polizei, Justiz und Zoll nicht in jedem Bundesland gleich geregelt wird. Die Länder haben eigene Abweichungen, wie zum Beispiel die Bundesländer Bremen und Hessen, die ein familienbezogenes Bemessungssystem etabliert haben. Hier gilt bei der Beihilfe die Grundlage von 50 %. Der Wert erhöht sich um 5 % bei verheirateten Paaren und steigt für jedes Kind ebenfalls um 5 %, maximal jedoch auf 70 % an.

Wir beraten Sie gern

Sie wollen sich gerne weitere Information zur Beihilfe für Polizei, Justiz und Zoll einholen? Dann lassen Sie sich unverbindlich von den Experten der von DBV Deutsche Beamtenversicherung Patrick Dethloff in Hamburg beraten. Wir freuen uns auf Sie.
 
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