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DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf

Keine Frage, Sie machen Ihren Job als Lehrer sicher gerne und erfahren Erfüllung in der Zusammenarbeit mit Kindern. Doch auch das hohe Stresspotenzial und der tägliche Druck üben auf viele Lehrkräfte eine enorme Belastung aus. Schneller als es manchen lieb ist, führen die psychischen Herausforderungen zu einer Dienstunfähigkeit. Hätten Sie gedacht, dass laut einer Statistik nahezu jeder Lehrer zumindest zeitweise seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Und viele erreichen nicht mal mehr das reguläre Rentenalter, sondern scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus. Sollte es bei Ihnen zum Ernstfall kommen, schützen Sie sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf vor einer finanziellen Schieflage – denn wir fangen Sie mit einer monatlichen Rente auf.

Wann handelt es sich um eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern?

Sobald Sie wahrscheinlich für die nächsten 6 Monaten weniger als 50 % Ihrer beruflichen Aufgaben wahrnehmen können, werden Sie von Ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Damit geht nicht nur der Wegfall Ihrer täglichen Arbeit einher, sondern auch Ihres regelmäßigen Dienstgehalts. Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie maximal 72 % des letzten Lohns als Ruhegehalt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie 40 Dienstjahre nachweisen können. Zudem wird es schwer so ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer schließt die entstandene finanzielle Lücke und stellt Ihre finanzielle Freiheit sicher. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf legen insbesondere Beamten auf Widerruf oder auf Probe eine maßgeschneiderte Absicherung ans Herz, denn Sie gehen in dieser frühen Phase Ihrer Laufbahn gänzlich leer aus.

Darauf kommt es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer an

Wenn Sie als Lehrer dienstunfähig werden, ist das nicht gleich mit einer Berufsunfähigkeit zu setzen. Um Ihre Dienstunfähigkeit anerkennen zu lassen, sind folgende Dokumente essenziell:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Lehrer abschließen, achten Sie in den Vertragsdetails auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel. Ist die „richtige Klausel“ in der Vereinbarung enthalten, so wird die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt. Sofern es sich aber um die „falsche Klausel“ handelt, wird der Versicherer nach den allgemeinen Absätzen entscheiden und die Dienstunfähigkeit eventuell nicht als Berufsunfähigkeit geltend machen, wodurch Sie theoretisch einem anderen Beruf nachgehen könnten. Das wiederum hat die Folge, dass Sie keine Leistungen erhalten.

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Gut zu wissen:

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf ist immer die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ Teil der Leistungsvereinbarung. Ohne Wenn und Aber.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Wenden Sie sich gerne an die Spezialisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Peter Skrzipczyk in Zirndorf. Wir nehmen uns persönlich Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie auf Wunsch persönlich.

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Rudolf-Harbig-Str. 4
90513 Zirndorf
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