Haftungsprivileg
Für Feuerwehrbeamte gilt zu Recht ein umfangreiches Haftungsprivileg. Schließlich gehört es zum Dienstalltag eines Feuerwehrbeamten, schnell Entscheidungen treffen zu müssen. Wer hierbei zu lange überlegt, um Haftungsrisiken zu entgehen, kann weitreichende Schäden verursachen.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr dürfen Feuerwehrbeamte nur dann haftbar gemacht werden, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht haben. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre ein voreiliger Abbruch von Löschmaßnahmen.
Sollten Feuerwehrbeamte in einem Einsatz abseits der Gefahrenabwehr tätig sein, profitieren sie von diesem Haftungsprivileg nicht. Dann ist auch eine Haftung aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit möglich.
Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt das Haftungsprivileg für Feuerwehrbeamte ebenfalls nicht. Zwar gelten für die Beamten Sonderrechte, doch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt muss trotzdem stets beachtet werden. Sollten Sie als Feuerwehrbeamter Mitschuld an einem Unfall haben, können Sie haftbar gemacht werden.
Haftungsfrage
Sollten Sie einen Schaden verursacht haben, stellt sich natürlich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. In der Regel haftet Ihr Dienstherr für von Ihnen verursachte Schäden. Allerdings sind auch Sie nicht vor Haftungsrisiken sicher. Sollten Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich den Schaden verursacht haben, kann Sie Ihr Dienstherr im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dann müssen Sie für den Schaden vollumfänglich oder teilweise aufkommen.
Da es immer zu einem Missgeschick kommen kann, sollten Sie sich vor diesem allgegenwärtigen Haftungsrisiko absichern. Schließlich können die verursachten Schäden vor allem bei einem Feuerwehreinsatz immense Höhen erreichen. Dies kann schlimmstenfalls in einem finanziellen Fiasko für Sie und Ihre Familie enden.
Ganz zu schweigen von den persönlichen Folgen. Wer einmal einen Fehler im Dienst gemacht hat, kann einen schweren psychischen Schaden davontragen. Die drohende Auseinandersetzung mit Ihrem Dienstherrn hat daran sicherlich Mitschuld. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich zumindest vor den finanziellen Folgen absichern.
Als Feuerwehrbeamter ist das Risiko, einen Schaden zu verursachen, sehr hoch. Dabei ist an Personenschäden, Sachschäden, aber auch Vermögensschäden zu denken. Wer hierfür grob fahrlässig oder vorsätzlich verantwortlich ist, kann von seinem Dienstherrn für den Schaden verantwortlich gemacht werden und in Regress genommen werden.
Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
Mit der Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erhalten Sie Versicherungslösungen, die Sie vor schweren finanziellen Folgen aufgrund einer Haftung bewahren. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen dabei flexible und leistungsstarke Tarife, auf Sie sich stets verlassen können.
Beispiele für Schadensfälle:
- Schaden am Einsatzfahrzeug des Dienstherrn durch falsche Betankung
- Schaden an staatlichem Eigentum
- Verlust des Schlüssels zur Feuerwache
Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme.
Der Grundschutz sichert Sie dabei bis zu Schäden bis zur Höhe von 10.000.000 € ab.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig hat für Feuerwehrbeamte maßgeschneiderte Versicherungslösungen im Angebot. Sollte gegen Sie ein Schadensersatzanspruch gestellt werden, überprüfen wir zunächst die Rechtmäßigkeit. Sollte sich herausstellen, dass dieser unrechtmäßig ist, wehren wir ihn wirksam ab. Im Falle der Rechtmäßigkeit regulieren wir den Schaden selbstverständlich zuverlässig. Dieser Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr.