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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Mit einem normalen Angestelltenverhältnis kann der Dienst von Beamten der Polizei keinesfalls verglichen werden. Hier gibt es Unterschiede zwischen dem Staatsdienst und der Tätigkeit in der Privatwirtschaft.

Da Sie sich als Beamter der Polizei in einem Dienstverhältnis im Bereich des öffentlichen Rechts befinden, müssen Sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Diese sind nicht nur mit einer großen Verantwortung verbunden, sondern bedeuten auch umfangreiche Dienst- und Treuepflichten. Vor allem Beamte der Polizei sind dabei tagtäglich großen Risiken ausgesetzt. Nicht selten setzen Sie Ihre Gesundheit oder sogar Ihr Leben aufs Spiel.
 
Vor allem im Vollzugsdienst sind Sie nicht zu unterschätzenden Gefahren ausgesetzt. Ihre Aufgaben bestehen im Grundsatz darin, die Rechte der Bürger zu erhalten. Hierbei legen Sie den Fokus auf die Gefahrenabwehr und die Verfolgung begangener Straftaten. Darüber hinaus ist es Ihre Aufgabe, für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen und Demonstrationen zu überwachen. Häufig stehen Sie bei der Erfüllung Ihres Dienstes zwischen zwei Fronten. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, dass Sie zur gemeinsamen Zielscheibe beider Seiten werden.
 
Die Justizbeamten, welche im Vollzugsdienst tätig sind, haben tagtäglich mit Gefangenen zu tun. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, dass Sie für die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt sorgen müssen. Dabei müssen sie die Gefangenen beaufsichtigen und kontrollieren. Vor allem wenn Justizvollzugsbeamte mit der Überwachung von gefährlichen Straftätern zu tun haben, kann es häufig zu körperlichen Angriffen kommen.
 
Selbstverständlich sollten Sie diesen Berufsrisiken effektiv vorbeugen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben optimale Versicherungslösungen für Sie im Angebot. Vor Ort erhalten Sie eine persönliche Beratung, bei der wir Ihren bedarfsgerechten Versicherungsschutz erarbeiten.
 
Eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte der Polizei ist eine private Krankenversicherung. Sollten Sie Beihilfe beziehen, übernimmt diese Versicherung die übrigen Kosten. Allerdings berechnet sich die Beitragshöhe der jeweiligen privaten Krankenversicherung auch an dem Berufsrisiko. Dies ist im Innendienst nicht teuer. Die Beiträge für Beamte der Polizei im Außendienst wären allerdings unzumutbar. Diesem Umstand kommen die Dienstherren mit der Zahlung der freien Heilfürsorge nach. Hierbei werden die Krankheitskosten des Beamten vollumfänglich vom Dienstherrn übernommen.

So funktioniert die freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist schwer mit dem Beihilfesystem und der privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Am ehesten entsprechen die Leistungen der freien Heilfürsorge denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Doch im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, keine monatlichen Beiträge zahlen. Das Einkommen der Beamten wird nicht angetastet, um die Krankheitskosten zu tragen. Finanziert wird die freie Heilfürsorge dadurch, dass etwas über 1% der Besoldung einbehalten werden. Lediglich Vollzugsbeamte der Bundespolizei müssen finanziell nicht für die freie Heilfürsorge einstehen.
 
Wer für die freie Heilfürsorge berechtigt ist, für den besteht ein unmittelbarer Anspruch auf den Erhalt von Sachleistungen. Hierzu zählen primär ärztliche Behandlungen sowie zahnärztliche Behandlungen. Der Dienstherr trägt die entstandenen, erstattungsfähigen Kosten vollumfänglich. Einige Bundesländer haben diesbezüglich gesonderte Regelungen. So können Kosten, die über den Leistungskatalog der freien Heilfürsorge hinausgehen, nach den Landesvorschriften zur Beihilfe geltend gemacht werden.
 
Der große Vorteil der freien Heilfürsorge ist, dass die Kosten für die Beamten der Polizei deutlich reduziert werden. Sollte ein Anspruch auf die freie Heilfürsorge bestehen, gilt dieser vorrangig der Beihilfe. Dies ist auf das Subsidiaritätsprinzip zurückzuführen.

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge

Die jeweiligen Regelungen zur freien Heilfürsorge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. So wird auch je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt, wer die Berechtigung zum Erhalt der freien Heilfürsorge hat.
 
Die Berechtigung zum Erhalt der freien Heilfürsorge haben Polizeivollzugsbeamte, die entweder der Bundespolizei oder einer Landespolizei angehören. Darüber hinaus sind Justizvollzugsbeamte für den Erhalt der freien Heilfürsorge berechtigt. Wer auf Widerruf oder Probe verbeamtet ist, erhält ebenfalls freie Heilfürsorge.
 
Einige Bundesländer berechtigen ihre Polizisten zum Erhalt der Beihilfe, andere wiederum setzen auf die freie Heilfürsorge. Selbiges gilt auch für Justizvollzugsbeamte. In Sachsen steht den Polizeivollzugsbeamten ein Anspruch auf freie Heilfürsorge durch Ihren Dienstherrn zu. Auch eine Begrenzung der freien Heilfürsorge auf die Ausbildungszeit findet in manchen Bundesländern statt.

Leistungen der freien Heilfürsorge

Im Rahmen der freien Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr eine umfangreiche vorbeugende Gesundheitsfürsorge. Dabei werden Kosten für ärztliche Behandlungen übernommen, wenn diese medizinisch notwendig und angemessen sind. Hierzu zählen auch physiotherapeutische Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei Schwangerschaft und Entbindung eine Betreuung durch Arzt, Hebamme und entsprechendem Krankenpfleger. Auch zahnärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus werden abgedeckt. Selbiges gilt für Reha-Maßnahmen. Die Kosten für Medikamente und andere Arzneimittel werden ebenfalls übernommen. Der Schutz gilt auch für Behandlungen im Ausland.

Die Nachteile der freien Heilfürsorge

Wenn Sie einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, haben Sie keinen Privatpatientenstatus inne. Dies unterscheidet Sie von den meisten Beamten. Diese haben in der Regel eine private Krankenversicherung. Ihr Status kommt dem eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers gleich.
 
Ihre Heilfürsorgestelle übernimmt nur die Kosten, die nicht den Höchstsatz der Gebührenordnung überschreiten. Die Aufwendungen, die darüber hinausgehen, können Sie eventuell analog zu den Beihilfevorschriften geltend machen.
 
Ihr zahnärztlicher Versorgungsanspruch entspricht dem von gesetzlich Versicherten. Dabei müssen Sie sich mit einer Beschränkung des Leistungsumfangs zufriedengeben. Allerdings können Sie Ihren Versicherungsschutz auf privatem Wege erweitern. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass anders als bei der Beihilfe nur Sie und nicht Ihre Familienangehörigen von der staatlichen freien Heilfürsorge profitieren. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie diesbezüglich gern.

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Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Wir freuen uns auf Sie!

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