Diensthaftpflicht für Polizei, Justiz und Zoll | DBV Freiberg Roy Bach

DBV Freiberg Roy Bach Diensthaftpflicht für Polizei, Justiz und Zoll

Haftpflicht für Beamte bei der Polizei, Justiz und Zoll

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach BGB und muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. 

Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung im Bundesbeamtengesetz oder Landesbeamtengesetz geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich. 

Die Diensthaftpflicht umfasst folgende Bereiche: 

  • Führen der Dienstfahrzeuge 
  • Schusswaffen und Munitionsgebrauch
  • Verlust von Ausrüstungsgegenständen
  • Umgang mit dienstlichen Geräten

 Zusätzlich prüft die Diensthaftpflicht im Rahmen der passiven Rechtsschutzfunktion ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.

Sie sollten aber nicht nur an die beruflichen Risiken denken, sondern auch an Versicherungen für Ihr Eigentum. Egal ob es um die Absicherung einer eigenen Wohnimmobilie oder des Hausrats geht, wir halten passende Versicherungen für alle Lebensbereiche bereit. Gern beraten wir Sie zu einer geeigneten Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Legen Sie einfach die gesamte Absicherung in die Hände der erfahrenen Versicherer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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