Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Im Beamtentum wird zwischen dem Status des Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und dem Beamten auf Lebenszeit unterschieden. Der aktuelle Status sowie die Ursache, welche zur Dienstunfähigkeit führt, entscheiden über die Ansprüche und Versorgung des dienstuntauglichen Beamten. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes bzw. der teilweise abweichenden Ländergesetze geregelt. 

Versorgung bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe

In dieser Zeit bestehen noch keine Versorgungsansprüche, bei Krankheit oder Unfall wird der Beamte bei festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen. Es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit wird eine zusätzliche private Absicherung der Dienstunfähigkeit empfohlen.

Versorgung bei Beamten auf Lebenszeit

Als Beamter auf Lebenszeit erfolgt bei festgestellter Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand, mit ungekürzter beamtenrechtlicher Versorgung (Ruhegehalt). Es besteht ein Mindestanspruch auf ein Ruhegehalt der Mindestversorgung von ca. 1.500,00€ brutto monatlich. Die Absicherung der Versorgungslücke zwischen dem Ruhegehalt und den Nettobezügen im aktiven Dienst sollte über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, damit der erreicht Lebensstandard gehalten werden kann. 

Wichtige Punkte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind: 

  • Möglichkeit einer hohen Absicherung der Dienstunfähigkeitsrente als Beamter auf Widerruf und Probe
  • Bedarfsgerechte DU Klausel (Allgemeine oder Spezielle) je nach Berufsgruppe
  • Spezieller Absicherungsbedarf für Polizeibeamte und Justizbeamte (Polizeidienstunfähigkeit, spezielle Dienstunfähigkeitsklausel)
  • Verwaltungsbeamte benötigen die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
  • Nachversicherungsgarantie mit der Option auf Anpassung der Versicherten DU-Rente
  • Beitragsbefreiung im Falle der Dienstunfähigkeit

Aus unseren Erfahrungen ist ein intensives Beratungsgespräch zur Beamtenversorgung notwendig um eine bedarfsgerechte Lösung zu finden.

Sie sollten aber nicht nur an die beruflichen Risiken denken, sondern auch an Versicherungen für Ihr Eigentum. Egal ob es um die Absicherung einer eigenen Wohnimmobilie oder des Hausrats geht, wir halten passende Versicherungen für alle Lebensbereiche bereit. Gern beraten wir Sie zu einer geeigneten Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Legen Sie einfach die gesamte Absicherung in die Hände der erfahrenen Versicherer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Roy Bach
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