Die Rechtsschutzversicherung für Kriminalpolizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin
In diesen Fällen brauchen Kriminalpolizisten eine Rechtsschutzversicherung
Die Tätigkeit eines Kriminalpolizisten führt immer wieder zu Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten. Um hiermit effizient umzugehen, lohnt sich die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin. Dieser greift bei unterschiedlichen Auseinandersetzungen und unterstützt die Polizisten finanziell. Diese können sich dann beispielsweise einen Anwalt, die Gerichtskosten und Sachverständige leisten.
Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe
Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin kommt beispielsweise bei strafrechtlichen Vorwürfen zum Einsatz. So kann es vorkommen, dass ein Verdächtiger behauptet, er sei bei einer Festnahme unnötig hart behandelt worden.
Neben einer solchen Körperverletzung im Amt könnte auch ein Vorwurf der Nötigung im Raum stehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Strafverteidiger und das Gerichtsverfahren. Die Polizisten müssen diese somit nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Müssen Kriminalpolizisten vor Gericht aussagen?
Kriminalpolizisten müssen oft als Zeugen aussagen. Ob eine Aussagepflicht besteht, ist nicht immer klar. Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin finanziert dann anwaltliche Beratung, um Polizisten rechtlich abzusichern – damit sie helfen können, ohne sich oder Kollegen zu gefährden.
Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren klären
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Kriminalpolizisten anderer Meinung sind als ihr Dienstherr. Das kann beispielsweise bei Versetzungen, Beförderungen oder Kündigungen der Fall sein. Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin unterstützt die Versicherten dann bei Widersprüchen oder Klagen.
Ebenso ist eine solche Versicherung bei Disziplinarverfahren durch den Dienstherren hilfreich. Wird ein Kriminalpolizist beschuldigt sich falsch verhalten zu haben, stellt die Rechtsschutzversicherung ihm einen Fachanwalt zur Seite und übernimmt die Kosten.
Der Umgang mit Schadensanforderungen durch Bürger
Neben strafrechtlichen Verfahren kommt es in der Praxis immer wieder zu Zivilrechtsklagen gegen Kriminalpolizisten. Bürger sind der Meinung, durch eine polizeiliche Maßnahme einen Schaden erlitten zu haben. Sie stellen dann Schadensersatzforderungen. Der Rechtsschutz der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin unterstützt die Polizisten dann bei ihrer Verteidigung vor Zivilgerichten.
Die Gerichtskosten müssen diese dann nicht selbst tragen. Ungerechtfertigte Forderungen lassen sich so abweisen. Sollte ein Schadensanspruch rechtens sein, ist es praktisch, wenn die Kriminalpolizisten zusätzlich über eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin verfügen.
Jetzt beraten lassen
Holen Sie sich bei Rechtsfragen mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin kompetenten Schutz an Ihre Seite. Nehmen Sie gleich jetzt Kontakt mit uns auf und erfahren Sie in einer persönlichen Beratung alles Wissenswerte zu dem Versicherungsschutz.
Stefan Fiebig e.K.
Hagelberger Str. 53-54
10965 Berlin
Nach Vereinbarung
09:00 bis 16:00
09:00 bis 16:00
09:00 bis 16:00
09:00 bis 16:00
09:00 bis 14:00
