Krankenversicherung und Gesundheitsvorsorge im Schuldienst
Bei individueller Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil können beihilfeberechtigte Lehrer und Referendare über eine private Krankenversicherung absichern. Je nach Tarif können ambulante Behandlungen, stationäre Leistungen, Zahnbehandlungen sowie Arznei- und Hilfsmittel eingeschlossen sein.
Besonders während des Referendariats ist eine Absicherung wichtig, die zum aktuellen Beihilfeanspruch passt und sich später an veränderte Rahmenbedingungen anpassen lässt. Für Lehramtsstudierende oder angestellte Lehrkräfte mit geplanter Verbeamtung kann zudem eine Anwartschaftsversicherung eine Rolle spielen.
Gesundheitsschutz ist dabei ein Bestandteil des Plan 360°- Ansatzes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Heckel in Renningen. Neben der medizinischen Versorgung wird berücksichtigt, welche finanziellen Folgen längere gesundheitliche Einschränkungen für Einkommen und weitere Vorsorgeziele haben können.