Polizeibeamte handeln im Auftrag ihres Dienstherrn. Trotzdem bedeutet das nicht, dass eine persönliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Dienstherr Regressansprüche geltend machen, wenn durch eine Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist.
Gerade im Polizeidienst können bereits einzelne Situationen erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Diensthaftpflichtversicherung für die Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas A. Stanislawczyk in Münster ist deshalb auf Haftungsrisiken aus der dienstlichen Tätigkeit ausgerichtet und ergänzt die Absicherung durch den Dienstherrn.
Für Polizeibeamte in Münster, aber auch aus Greven, Oelde und Rheda-Wiedenbrück, schafft eine auf den Beamtenstatus abgestimmte Absicherung eine wichtige Grundlage für den beruflichen Versicherungsschutz.