
Diensthaftpflichtversicherung Ihr DBV Berater Uwe Thomas Pracejus e.K. aus Düsseldorf

Jeder macht mal einen Fehler und gerade Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst haben besonders mit Zeitdruck und zunehmender Arbeitsbelastung zu kämpfen. Kleine Unachtsamkeiten oder Fehler können dann schnell große Schäden bedeuten. Mit der DBV Diensthaftpflicht sichern sich Beamte und Beamtenanwärter sowie Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst optimal vor den finanziellen Folgen ab.
Schon als Dienstanfänger perfekt abgesichert sein. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden und 20 Mio. Euro für Personenschäden je Person. Für Sie als Beamter haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Schützen Sie sich vor dieser Situation, lassen Sie sich beraten.
In den meisten Fällen sind Lehrer und Referendare gegen Haftungsansprüche durch ihren Dienstherren abgesichert, jedoch nicht in allen Fällen ist der Haftpflichtschutz ausreichend. Beispiele dafür sind Fälle mit grober Fahrlässigkeit, also das Verlieren eines Dienstschlüssels und der kostspielige Austausch der Schlösser oder die Verletzung eines Schülers unter grober Fahrlässigkeit des Lehrers, der die Aufsicht übernimmt. Eine Diensthaftpflicht würde hier greifen.
Auch als Polizist im aktiven Dienst kann es schnell dazu kommen, dass der Beamte bei grober Fahrlässigkeit für einen entstandenen Schaden von seinem Dienstherren in Regress genommen wird. Dies können Fälle sein wie die irrtümliche Festnahme der falschen Person und sein damit verbundener Verdienstausfall oder in schlimmeren Fällen auch Personenschäden durch Schüsse aus der Dienstwaffe. In diesen Fällen würde eine Diensthaftpflicht greifen und Sie vor finanziellen Risiken schützen.
Ähnliche Szenarien drohen auch Beamten bei der Feuerwehr. Denn auch hier müssen die finanziellen Folgen aus grober Fahrlässigkeit ggf. selbst getragen werden. Das kann ebenfalls ein verlorener Schlüssel sein oder eine versehentlich falsche Tür, die gewaltsam geöffnet wurde. Für mehr Sicherheit der Feuerwehrbeamten sorgt dann die Diensthaftpflichtversicherung der DBV, die in solchen und vielen weiteren Fällen greift.
Doch auch viele andere Beamte aus dem Bereich Justiz, oder der Verwaltung schützt eine Diensthaftpflicht mit verschiedenen Deckungshöhen vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies können kleine Dinge wie eine nicht beachtete Verjährungsfrist oder ein Fehler in der Datenerfassung sein, aber auch gravierende Planungsfehler und damit verbundene Mehrkosten.
Als Beamter, Beamtenanwärter oder Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sollten Sie sich besonders gut gegen finanzielle Folgen von Fehlern, die schnell passieren, absichern. Lassen Sie sich deshalb ausschließlich von geschulten Beratern der DBV über Ihre individuelle Situation aufklären, um falsche oder ungeeignete Absicherungen zu vermeiden.
Da Sie als Kunde für uns die höchste Priorität haben, sind wir als Berater der DBV auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf persönlich für Sie da. Sie finden unser Versicherungsbüro im östlich gelegenen Stadtteil Gerresheim, wo wir Ihnen im Gespräch gerne alle Fragen beantworten, Ihnen ein individuelles Angebot erstellen oder Sie so besser kennenlernen können. Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gleich online einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Nähe - wir freuen uns auf Sie!
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Als Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haften Sie laut § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bzw. nach § 3 (7) des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für Schäden in Ausübung Ihres Dienstes. Die Schadenersatzansprüche können von den Geschädigten direkt gestellt werden oder Ihr Dienstherr nimmt Sie in Regress. In so einem Fall greift die Diensthaftpflichtversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab und/oder übernimmt die Kosten bei berechtigten Ansprüchen gegen Sie.
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer, die einem Dienstherren unterstellt sind und bei einer Dienstpflichtverletzung für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Die Versicherung eignet sich demnach nur für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst in aktiver Dienstausübung. Bei der Privathaftpflicht handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die nur für Schaden greift, die Sie als Privatperson verursachen.
Kommt es bei der Klärung der Schuldfrage zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die entstandenen Prozesskosten.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
Der Jahresbeitrag für eine Diensthaftpflichtversicherung inkl. Privathaftpflichtversicherung beginnt ab 58,10 EUR.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer auch während des ersten Versicherungsjahres zum Ersten eines jeden Monats in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden.
Um unseren Kunden nahe zu sein, bieten wir neben der Beratung in unserer Agentur ebenfalls eine kompetente und bequeme Beratung bei Ihnen zu Hause an.
Sie finden direkt vor unserer Agentur auf der Benderstraße Parkplätze, auf denen Sie bis zu 2 Stunden mit Parkscheibe stehen können. In den Seitenstraßen benötigen Sie keine Parkscheibe.
Sie erreichen uns vom Zentrum Düsseldorf oder Gerresheim S-Bahnhof mit der U73. Direkt bei der Agentur befindet sich die Haltestelle Friedingstraße. Von dort sind es 50 m zu Fuß bis zu uns.