Schutz vor Regressforderungen des Dienstherrn
Ein zentraler Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten ist die Absicherung möglicher Regressforderungen. Denn die Tatsache, dass ein Schaden während des Dienstes entstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass Soldatinnen und Soldaten niemals persönlich dafür einstehen müssen.
Bei einer entsprechenden Dienstpflichtverletzung kann der Dienstherr unter den geltenden Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Die finanzielle Belastung kann insbesondere bei Schäden an hochwertigem Bundeswehreigentum oder bei Personenschäden erheblich sein.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Markus Schwetlick e.K. in Gröbenzell schützt im vereinbarten Umfang vor solchen finanziellen Folgen. Gleichzeitig werden unberechtigte oder überhöhte Forderungen geprüft und abgewehrt.