DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beihilfekonforme
Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Optimieren Sie Ihre Gesundheitsversorgung!

Mit dem Beginn Ihrer Karriere als Beamter oder Beamtin ändert sich einiges. Nicht nur, dass Sie ab diesem Zeitpunkt einen der sichersten Arbeitsplätze Deutschlands innehaben – auch bei der Gesundheitsversorgung eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Denn: Sie haben ein Recht auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Diese ergänzen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth – mehr dazu in diesem Artikel.

Die Grundlagen der Beihilfe

Nicht jeder angehende Beamte weiß automatisch, welche Aufgabe die Beihilfe hat. Daher erklären wir Ihnen kurz die wichtigsten Grundlagen zum Thema und die damit verbundenen Vorteile. Grundsätzlich sind die Beihilfestellen Ihres Dienstherrn dafür zuständig, einen Teil Ihrer Krankheitskosten zu erstatten. Dazu gehören alle Gebühren für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und therapeutische Maßnahmen. 

Abhängig von Ihren persönlichen Umständen bekommen Sie einen sogenannten Beihilfesatz zugeteilt. Für Beamte ohne Kinder beträgt er zum Beispiel 50 Prozent und steigt ab dem ersten Kind auf 70 Prozent an. Diese Prozentzahl gibt an, in welchem Umfang die Beihilfestelle Ihre Arztkosten übernimmt. Für den verbleibenden Teil schließen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung bei der DBV ab. 

Diese Versicherung übernimmt je nach Beihilfesatz 30 oder 50 Prozent der Kosten. Damit ist sie in den meisten Fällen deutlich günstiger als die gesetzliche Kasse, weil Sie sich keinen vollständigen Versicherungsschutz (100 Prozent) benötigen. Entscheiden Sie sich hingegen für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden pauschal rund 16 Prozent von Ihrem Gehalt als Beitrag abgezogen. Eine Beihilfe gibt es in diesem Fall in den meisten Bundesländern (noch) nicht.

Die Vorteile der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung

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Haben Sie noch weitere Fragen? Kein Problem, wir beraten Sie gern. Sie haben gerade den Informationstext zur beihilfekonformen Krankenversicherung gelesen.

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