DBV Yvonne Staudinger in ErfurtWichtige Absicherungen im Referendariat

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Wenn Du ins Referendariat gehst, bist Du Beamter auf Widerruf. Du kannst dann frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Eine Besonderheit ist, dass Du als Beamter einen Dienstherrn, und keinen Arbeitgeber hast.

Das bedeutet, dass Du in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhältst , aber u.U. einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen kannst.  Lass Dir einfach die Unterschiede zwischen pauschaler und individueller Beihilfe von uns in einfachen Worten erläutern.

Der monatliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt daher im Referendariat inklusive der Pflegeversicherung ca. 370 € monatlich und bei Anspruch auf pauschale Beihilfe ca. 220 €. Wenn Du Dich privat krankenversichern möchtest, erhältst Du von Deinem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Dadurch beträgt Dein Beitrag für die private Krankenversicherung nur ca. 80 € bis 90 € monatlich.

Wenn Du wissen möchtest, wie das genau funktioniert, wie man in die private Krankenversicherung rein und im Zweifel auch wieder raus kommt, was nach dem Referendariat passiert und, und, und ….
Dann ruf uns einfach an oder schreib uns eine Nachricht und vereinbare einen Termin mit uns … gerne auch an Deiner Uni … natürlich unverbindlich, kostenlos und freiwillig …

Diensthaftpflicht – wozu?

Aufsichtspflicht…Aufsichtspflicht…Aufsichtspflicht…
SCHLÜSSELverlust…SCHLÜSSELverlust des Dienstschlüssels

Lehrer sollten wissen: Wenn in der Schule ein Schaden entsteht, weil Du grob fahrlässig gehandelt hast, kannst Du persönlich haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Lehrer gegen Regressforderungen Deines Dienstherrn und gegen Schadenersatz-Ansprüche Dritter im privaten Umfeld.

Wenn Du wissen möchtest, wie das mit der Diensthaftpflicht genau funktioniert und warum Du auch Deine Dienstschlüssel versichern musst….
Dann ruf uns einfach an oder schreib uns eine Nachricht und vereinbare einen Termin mit uns… gerne auch an Deiner Uni… natürlich unverbindlich, kostenlos und freiwillig.

Dienstunfähigkeit – was tun?

Im Referendariat und bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit (60 Monate) hast Du in der Regel keine Versorgungsansprüche an den Dienstherrn. Im Zweifel musst Du – sofern Du schon so eine Versicherung hast -  von der privat versicherten Dienstunfähigkeitsrente Deinen Lebensunterhalt bestreiten. Eine Dienstunfähigkeitsrente von nur 1.000,00 € und damit auf Bürgergeld-Niveau ist nicht sinnvoll.

Mit der DBV Dienstanfängerpolice kannst Du sogar ab Beginn Deines Referendariats eine monatliche Dienstunfähigkeit von 2.800,00 € absichern.

Die Dienstunfähigkeitsrente wird im Falle der Dienstunfähigkeit als Referendar oder Beamter auf Probe solange gezahlt, wie die Gründe, die zur Dienstunfähigkeit geführt haben, vorliegen (im Zweifel bis zum 67. Lebensjahr).

Wenn Du wissen möchtest, wie das genau funktioniert, wann man welche Ansprüche hat und warum Du als Beamter dienst- und nicht berufsunfähig wirst ….
dann ruf uns einfach an oder schreib uns eine Nachricht und vereinbare einen Termin mit uns … natürlich unverbindlich, kostenlos und freiwillig ….

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Yvonne Staudinger
Demminer Straße 6
99091 Erfurt
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