Die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Wichtig bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist die sogenannte DU-Klausel. Sie sorgt dafür, dass wir eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennen, uns bei der Feststellung also nach dem Votum des Dienstherrn richten. Auf eigene Prüfungen verzichten wir, sodass du garantiert die vereinbarte Rente bekommst, wenn dein Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt und dich entlässt oder in den Ruhestand versetzt.
Ohne echte DU-Klausel kann der Versicherer den gesamten Fall in vollem Umfang selbst prüfen. Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass keine Dienstunfähigkeit vorliegt, bekommst du auch keine Leistungen aus der Versicherung.
In allen Tarifen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer findest du eine echte DU-Klausel. Mit ihr bist du immer auf der sicheren Seite und weißt, dass du im Fall der Fälle alle vereinbarten Leistungen ausgezahlt bekommst.