Die Haftungsrisiken für Lehramtsstudenten und Referendare
Die Haftungsfrage für Fälle, in denen Sie Schäden einem Dritten zufügen – egal ob vorsätzlich oder fahrlässig – sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass durch den Verursacher entstandene Schäden mit dem gesamten Vermögen zu erstatten sind. Auch Lehramtsstudenten oder Referendare werden Sie hiervon nicht verschon – das BGB macht an dieser Stelle keine Unterschiede, ob Sie als Beamter auf Widerruf tätig sind, und ein entsprechend niedriges Einkommen vorweisen können – Sie haften für die gleichen Risiken und Gefahren des täglichen Lebens, wie jeder andere bei der Ausübung seines Berufes auch. Somit wird an dieser schnell deutlich, dass es keinerlei Unterschiede im Versicherungsbedarf zwischen Lehrern und denen, die es einmal werden möchten, gibt. Im weiteren Verlauf möchten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig die Besonderheiten der Haftpflichtversicherung für Lehramtsstudenten und Referendare aufzeigen – Sie werden feststellen, dass sich diese nur unwesentlich von der Haftpflichtversicherung für Lehrer unterscheidet.
Für verschiedene Risiken unterschiedliche Haftpflichtversicherungen
Für unterschiedliche Risiken werden seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig unterschiedliche Haftpflichtversicherungen angeboten. Als elementar wichtigste Haftpflichtversicherung gilt die Privathaftpflichtversicherung – diese sichert Sie vor den finanziellen, aller im Privatleben, entstandenen Schäden ab bzw. weist unberechtigt gegen Sie gerichtete Ansprüche zurück. Wir sichern Sie gegen die Folgen aus
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Personenschäden
ab.
Ferner benötigen Sie als Kraftfahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese versichert alle Schäden, die Sie mit Ihrem PKW oder sonstigen motorisiertem Fahrzeug verursacht haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat im Vergleich zu weiteren Haftpflichtsparten eine weitere Besonderheit zu bieten. Bei ihr handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die zwingend abzuschließen ist, bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen, um am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Weitere spezielle Haftpflichtversicherungen sind beispielsweise die
- Diensthaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
sowie viele weitere.
Welcher Tarif passt am besten zu mir?
Eine Frage, die sich viele an dieser Stelle stellen. DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig möchte Ihnen hier gerne unter die Arme greifen, und Sie beim Abschluss eines Haftpflichtvertrages entsprechend unterstützen. Allerdings lässt sich eine solche Frage nicht abschließend pauschal beantworten, denn so individuell wie Menschen sind, so unterschiedlich ist auch der jeweils benötigte Tarif. Daher benötigen wir von Ihnen einige Angaben, wie Name, Geburtsdatum etc., auf dessen Basis wir Ihnen im Anschluss speziell auf Sie zugeschnittene Angebote erstellen können.
Besonderer Absicherungsbedarf im Referendariat
Besonderen Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflichtversicherung benötigen in der Tat Lehramtsstudenten und Referendare, da im täglichen Berufsalltag eine Menge Gefahren lauern, die in dieser Form in anderen Berufssparten nicht auftreten. Beispielsweise erhalten Lehramtsstudenten oder Referendare bereite einen Schlüssel für das Schulgebäude – in der Regel ein Generalschlüssel. Verlieren Sie diesen, ist Ihr Dienstherr gezwungen, die gesamte Schließanlage zu wechseln. Die kosten hierfür können schnell bis in den fünfstelligen Bereich gehen – die Haftung liegt allein bei Ihnen. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass Beamte des öffentlichen Dienstes, demnach auch Referendare, im Rahmen der Amtshaftung zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Schäden durch Ausübung des Berufes am Eigentum des Dienstherrn oder an Dritten entstehen. Ein weiteres spezielles Risiko für Lehramtsstudenten und Referendare ist zum Beispiel die Verletzung der Aufsichtspflicht. Stellen Sie sich vor, Sie sind zur Pausenaufsicht eingeteilt. Während Sie durch einen Schüler abgelenkt sind, entsteht in Ihrem Rücken eine Rauferei, die mit einer Platzwunde am Kopf eines Schülers endet – Folgeverletzungen sind nicht ausgeschlossen. Im ungünstigsten Fall können Sie auch hier in Regress genommen werden.
Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsstudenten und Referendare – ideale Absicherung gegen Regressansprüche
Durch die geschilderten Fallbeispiele sollen Sie dafür sensibilisiert werden, dass passender Versicherungsschutz enorm wichtig ist. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung. Diese sichert Sie allumfassend gegen alle Regressansprüche und Schadensersatzanforderungen ab, die Sie im Rahmen Ihrer Dienstausübung verursacht haben. Ferner werden unberechtigte, gegen Sie gerichtete, Ansprüche abgewehrt – nötigenfalls auch vor Gericht. Die hierbei entstehenden Kosten werden ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung getragen.
Noch einmal in Kürze zusammengefasst
Wenn Sie die o. g. Ausführungen zurückblicken, werden Sie schnell feststellen, dass auch für Lehramtsstudenten und Referendare eine Haftpflichtversicherung unumgänglich ist – zu groß sind die Haftungsrisiken, sowohl privater als auch dienstlicher Natur. Daher empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig Ihnen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen im Privatleben. Darüber hinaus ist es ratsam, ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie den weiteren Ausbildungsverlauf ebenfalls unbeschwert absolvieren können. Abschließend möchten wir Ihnen unseren Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen ans Herz legen, sofern Sie bereits über ein versicherungspflichtiges Fahrzeug verfügen. Dieser liefert Ihnen einen ersten Überblick verschiedener Tarife an. So haben Sie die Möglichkeit, eine für Sie preisoptimierte Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug zu finden.