Werden spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare angeboten?
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes einer Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich die Tarife für Lehrer und Referendare nicht. Dennoch empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig vor Antritt des Referendariats den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, da Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.
Allerdings wird es Differenzen in der Beitragsbelastung geben. So werden Sie als Referendar die Möglichkeit haben, aufgrund der geringen Einkommenssituation einen Ausbildungstarif abzuschließen. Das bedeutet, Sie zahlen zu Beginn der Versicherung einen niedrigen Beitrag, der sich mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe anpasst – so zahlen Sie erst den regulären Versicherungsbeitrag, wenn Sie finanziell dazu in der Lage sind.
Ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare wirklich notwendig?
Gerade als Referendar ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung von elementarer Wichtigkeit. Als Referendar werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, dass bedeutet, Sie stehen dienstrechtlich in einem Beamtenverhältnis, haben aber bei Weitem nicht die Rechte eines Lebenszeitbeamten. Hierzu gehört auch die soziale Absicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Immer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr verrichten können – egal woraus die Einschränkungen resultieren – hat der Dienstherr die Möglichkeit, Sie aus dem aktiven Dienst zu entlassen. Hiervon wird er in der Regel auch Gebrauch machen.
Da Sie als Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Sie im Entlassungsfall auch keinerlei Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Dies wiederum bedeutet, Sozialleistungen in Anspruch (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) nehmen müssen – der aktuelle Lebensstandard wird also keinesfalls aufrechterhalten zu sein. Daher ist eine Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung insbesondere als Referendar immer ausdrücklich zu empfehlen.