Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen
In vielen Berufen ist das Stresspotenzial und der Druck hoch. So auch bei Studenten, Referendaren und Lehrern, die täglich mit vielen Kindern und Jugendlichen arbeiten. Jeder zehnte Lehrer wird heute laut einer Statistik aus diesem Grund dienstunfähig. Als jahrelanger Partner des öffentlichen Dienstes empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen Ihnen rechtzeitig vorzusorgen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Sie selbst bei Dienstunfähigkeit auf Ihren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten.
Wann sind Sie dienstunfähig?
Sollten Sie als Student, Referendar und Lehrer weniger als die Hälfte Ihrer beruflichen Aufgaben erfüllen können und hält dieser Zustand die nächsten 6 Monate an, so werden Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt. Damit geht die Versetzung, der Ruhestand und der Wegfall Ihres monatlichen Einkommens einher. Das bedeutet, dass Sie im noch günstigsten Fall ein Ruhegehalt erhalten, das maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beträgt. Hier wird deutlich, dass bei der Dienstunfähigkeit eine finanzielle Lücke entsteht und Sie Ihre bisherige Lebensqualität einschränken müssten. Wussten Sie zudem, dass Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe und sogar junger Beamte auf Lebenszeit keinerlei Ansprüche haben? Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen bleiben Sie weiterhin finanziell bestens aufgestellt und können in eine gute Zukunft blicken.
Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:
Studenten, Referendare und Lehrer können zwar dienstunfähig, jedoch nicht berufsunfähig erklärt werden. Damit Ihr Versicherer die Dienstunfähigkeit anerkennt, benötigen Sie
Achten Sie zudem bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der „richtigen Klausel“ ist die Dienstunfähigkeit gleich der Berufsunfähigkeit und Sie damit auf der sicheren Seite. Mit der „falschen Klausel“ wird die Berufsunfähigkeit nach der Anwendung der allgemeinen Absätze beurteilt und Sie als Student, Referendar und Lehrer könnten damit im schlimmsten Fall leer ausgehen.
Wir beraten Sie gern
Wir beraten Sie gerne. Sollten Sie Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer haben, dann wenden Sie sich jederzeit an die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen. Wir sind jederzeit für Sie persönlich da.
Schneppenheim GmbH
Friedensring 43
50171 Kerpen
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 14:00
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15:00 bis 18:00
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