DBV Kerpen Schneppenheim GmbH | Beihilfe

DBV Schneppenheim GmbH in Kerpen Beihilfe für Beamte der
Polizei, Justiz und Zoll

DBV Kerpen Schneppenheim GmbH | Beihilfe

Die Beihilfe der DBV Schneppenheim GmbH in Kerpen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Alles zur Fürsorge des Dienstherrn

Was hat es mit der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf sich?

Als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll haben Sie ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Sie gehen mit dem Übergang in die Beamtenlaufbahn Verpflichtungen ein, erhalten aber auch die Zusage der lebenslangen Fürsorge für sich und Ihre Familie.

Diesem Versprechen kommt der Dienstherr nach, indem er sich an den Leistungen der Krankenfürsorge beteiligt. Wenn Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll freie Fürsorge erhalten, bedeutet das, dass Sie 100 % der Kosten im Krankheitsfall erstattet bekommen. Anders sieht es beim Anspruch auf Beihilfe aus. Hier steht Ihnen nur ein Anteil zu und Sie müssen die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen selbst absichern. Die Regelungen bei Beihilfe oder auf Heilfürsorge gestalten sich wie folgt:

  • Als Beamter der Bundespolizei haben Sie generell Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • In acht Bundesländern bekommen Beamte die freie Heilfürsorge.
  • Ausnahmen gelten in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Hier genießen Beamte der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge, alle anderen erhalten Beihilfe.
  • Nahezu überall besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge für Polizeianwärter in der Ausbildungszeit.
  • Beenden Sie Ihren aktiven Dienst, haben Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll Anspruch auf Beihilfe.
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige können von der Beihilfe profitieren.
  • Sobald Sie die Beihilfe geltend machen wollen, müssen Sie die Restkosten in einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen absichern.

Was erwartet Sie bei der Beihilfe?

Im Rahmen der Beihilfe werden im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen die Kosten anteilig vom Dienstherrn übernommen. Die Behandlung von Ihnen als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll muss dabei die Notwendigkeit und Angemessenheit erfüllen. Sie bekommen Beihilfe in Form von Zuschüssen bei:

Ambulante Leistungen:

  • alle Arzt- und Zahnarztkosten
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Psychotherapie-Kosten

Sonstige Aufwendungen:

  • Krankenhausleistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten, sobald auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Ihr fairer Ansprechpartner

Sie möchten sich gerne persönlich zur Beihilfe beraten lassen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zur DBV Deutsche Beamtenversicherung Schneppenheim GmbH in Kerpen auf. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeit.

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