Grundsätzlich gelten für alle Haftungsprobleme in Deutschland die Vorschriften des BGB. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei, dass jeder, der einer anderen Person schadet, für den Schaden in voller Höhe haftet. Bei Beamten und Soldaten ist es etwas anders, denn hier übernimmt zunächst der Dienstherr (= Staat) die Schäden, die du verursachst. Allerdings kann er in bestimmten Fällen auf dich zurückgreifen. Dies ist insbesondere bei grober Fahrlässigkeit der Fall.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten setzt du hier an. Denn du weißt nie, ob und in welchem Umfang eine dienstliche Handlung vollständig vom Gesetz gedeckt ist. Oft musst du innerhalb von Sekundenbruchteilen eine Entscheidung – im schlimmsten Fall über Leben und Tod – treffen.
Aufgabe der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten ist also, dich vor den wirtschaftlichen Folgen einer solchen Haftung zu schützen. Denn sie kann im schlimmsten Fall zu Forderungen im sechsstelligen Bereich führen.