Die private Krankenversicherung für Soldaten
der DBV Pierre Henneric in Mayen

Als Soldatin oder Soldat bekommst du während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge, brauchst früher oder später aber aufgrund der Beihilfe eine private Krankenversicherung. Hier bieten wir dir passgenauen Schutz! Die private Krankenversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Pierre Henneric in Mayen ist an den Bedarf nach Absicherung angepasst. Überzeuge dich am besten selbst!

Leistungen und Vorteile
der privaten Krankenversicherung für Soldaten

Die private Krankenversicherung für Soldaten unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Kasse. Denn bei letzterer handelt es sich um ein Solidarsystem, während die PKV auf dem Individualprinzip fußt. Dies hat den Vorteil, dass du selbst über deine Leistungen bestimmst und dass der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt. Stattdessen spielen bei der privaten Krankenversicherung für Soldaten Faktoren wie Alter und Gesundheit eine Rolle.
 
Du bestimmst also selbst über Art und Umfang des Versicherungsschutzes. Dabei wählst du bei der DBV aus verschiedenen Grund- und Zusatzbausteinen. Mit ihnen kannst du unter anderem die folgenden Leistungen in deinen Schutz einschließen:

  • Passgenaue Ergänzung zur Beihilfe, die du als Soldatin oder Soldat nach dem aktiven Dienst bekommst
  • Teilweise übernehmen wir Leistungen nur in Höhe der inländischen Kosten) Beitragsrückerstattung, wenn du im Versicherungsjahr und mit Ausnahme von Vorsorge keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmst
  • Umfassende Übernahme von Zahnleistungen, insbesondere auch bei Wurzelbehandlungen und der Inanspruchnahme professioneller Zahnreinigung
  • Übernahme alternativer Heilmethoden sowie aller Heil- und Hilfsmittel einschließlich Sehhilfen, soweit medizinisch notwendig
  • Weltweit gültiger Versicherungsschutz als Ergänzung zu den Beihilfeleistungen (Achtung: Teilweise übernehmen wir Leistungen nur in Höhe der inländischen Kosten)

Beihilfe & Dienstherr – die Regelungen für Soldaten

Als Soldatin oder Soldat hast du während des aktiven Dienstes grundsätzlich einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dabei spielt es keine Rolle, ob du im Soldatenverhältnis auf Zeit oder auf Lebenszeit tätig bist. Allerdings endet die freie Heilfürsorge mit dem Ende des Dienstverhältnisses, entweder durch Zeitablauf, Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze. Ab hier gewährt dir der Dienstherr die sogenannte Beihilfe.
 
Im Unterschied zur Heilfürsorge werden von der Beihilfe nicht mehr 100 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Vielmehr erhalten Soldaten hier 70 Prozent der Aufwendungen, über die sie eine Rechnung vom Arzt erhalten haben.
 
Daher entsteht eine Deckungslücke von 30 Prozent der Kosten. Durch die Krankenversicherungspflicht musst du eine private Krankenversicherung für Soldaten abschließen. Du könntest zwar grundsätzlich auch in die gesetzliche Krankenkasse, hier gibt es aber keine Beihilfetarife. Daher kannst du die Beihilfe nicht nutzen und musst 100 Prozent der Beiträge aus deinem Brutto bezahlen. Denn der Dienstherr gewährt dir keinen Arbeitgeber-Anteil.

Sinn der privaten Krankenversicherung für Soldaten

Das System der Beihilfe ist eigenständig und so nicht in der freien Wirtschaft anzutreffen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht am Versicherungsbeitrag, sondern an den tatsächlichen Behandlungskosten.
 
Aufgabe der privaten Krankenversicherung für Soldaten ist daher die Restkostenabdeckung. „Unterm Strich“ profitierst du von vollständigem Schutz, denn die Kosten werden lediglich von zwei Trägern übernommen.

Wir beraten Sie gern

Möchtest du mehr erfahren? Vereinbare noch heute einen ersten Termin bei deiner DBV Deutsche Beamtenversicherung Pierre Henneric in Mayen und lass dich beraten. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf deinen Anruf oder Besuch – wir stehen dir zur Seite!

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Häufig gestellte Fragen

Sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung frei wählbar?

Weitgehend ja. Der Grundtarif enthält die Leistungen der gesetzlichen Kasse, du kannst ihn aber mit zahlreichen Zusatzbausteinen erweitern. So bist und bleibst du maximal flexibel.

Kann ich auch mit Vorerkrankungen in die PKV?

Ja, im Rahmen der „Öffnungsklausel“. Du musst innerhalb der ersten sechs Monate deines Beihilfeanspruchs eintreten. Schließ am besten bereits früher eine Anwartschaft ab und „konserviere“ mit ihr deinen guten gesundheitlichen Zustand.

Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Ja, auch Soldaten können ihre Beiträge für eine private Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Es handelt sich bei ihnen um Sonderausgaben.

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