Diensthaftpflichtversicherung

Die Absicherung der Berufshaftungsrisiken gehört zur Grundabsicherung eines jeden Feuerwehrbeamten.

Gerade in stressigen und ereignisreichen Situationen wie einem Feuerwehreinsatz kann es schnell mal zu einer Unachtsamkeit kommen, die schwere finanzielle Folgen verursachen kann.

Grundsätzlich gilt, dass Feuerwehrbeamte Schäden, die sie grob fahrlässig während der Arbeit verursachen, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Unabhängig von der Schadenhöhe!

Um für Schäden nicht selbst aufkommen zu müssen, empfiehlt sich die Diensthaftpflichtversicherung der DBV. Sie bietet eine umfassende Absicherung bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Versicherungssumme: 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Zeitlich unbegrenzter, weltweiter Versicherungsschutz
  • Bis zu 100.000€ bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände (z.B. mobiler Datenerfassungsgeräte)
  • Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig auch mit rechtlichem Beistand

Psst: Wusstest Du, dass die Diensthaftpflichtversicherung ganz einfach und für wenig Mehrbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen werden kann?

Jetzt online Termin vereinbaren und kostenlos beraten lassen.

Hier zum Nachlesen und Informieren:

Diensthaftpflicht für Feuerwehr und Feuerwehrbeamte in Ausbildung

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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