Laufbahn Polizeibeamte

Heute sind rund 2 Millionen Beamte im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Hinzu kommen etwa 170.000 Berufssoldaten.

Die Berufsgruppe der Beamten kann nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden:

  • Beamte nach Dienstherren z. B. Bund, Länder und Gemeinden, Sozialversicherungsträger
  • Beamte nach Laufbahngruppen z. B. einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst

Zudem erfolgt eine Unterteilung bezüglich des Beamtenstatus:

Beamter auf Widerruf

Der Beamter auf Widerruf ist die erste Station in der beliebten Beamtenkarriere. Er ist der Türöffner in die Welt der Beamten, denn sobald ein Beamter seinen Dienst antritt, wird er zum Beamten auf Widerruf ernannt.

Während der Ausbildung zum Polizisten befinden sich die Beamte genau in diesem Status wieder.

Diese Station dauert je nach Funktionsebene bis zu drei Jahre.

Beamter auf Probe

Nach einer vorgeschriebenen Prüfung schließt sich das Beamtenverhältnis auf Probe an. Diese Phase kann als Probezeit bezeichnet werden, in der der Beamte seine Fähigkeiten unter Beweis stellt.

In der Regel dauert diese Zeit drei Jahre. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sich diese Zeit verkürzt bzw. verlängert.

Beamte auf Lebenszeit

Nach Ablauf der Probezeit wird der Beamte offiziell zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Er genießt damit die beste Versorgung und Absicherung durch seinen Dienstherrn.

Er hat mit diesem Status das Ziel erreicht, denn das Beamtentum ist grundsätzlich auf den Lebenszeitbeamten ausgerichtet.

Beamter im Ruhestand

Nach einer langen und ereignisreichen Laufbahn hat jeder Polizeibeamter das Glück in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen.

Wann für Polizeibeamte der Zeitpunkt für den Ruhestand gekommen ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Dieser Zeitpunkt kann allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen vorgezogen werden.
Dies ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft, die wir gerne im Rahmen eines Termins gemeinsam besprechen können.

Ebenso kann die Versetzung in den Ruhestand durch eine dauernde Dienstunfähigkeit verursacht werden.

Bei Polizeibeamten kommt mit dem Eintritt in den Ruhestand auch eine Änderung der Beihilfe zustande.

Versorgungsansprüche BaW/BaP/BaL

Da Beamte nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, wird die Versorgung der Beamten durch das Beamtenversorgungsgesetz geregelt.

Je nachdem in welchem Status man sich als Beamter befindet, unterscheiden sich auch die Versorgungsansprüche.

Während Beamten in den ersten beiden Stufen als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe wie auf hoher See sind,
demnach keinerlei Versorgungsansprüche haben, sind Beamte auf Lebzeit bereits im sicheren Hafen. Sie haben Anspruch auf die ungekürzte Beamtenversorgung.

Das Kennen der eigenen, aktuellen Versorgungsansprüche ist vor allem für die Absicherung der Dienstunfähigkeit von wichtiger Bedeutung sowie zur Ruhestandsplanung.

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