Diensthaftpflichtversicherung

Die Absicherung der Berufshaftungsrisiken gehört zur Grundabsicherung eines jeden Verwaltungsbeamten bzw. Verwaltungsbeamten in Ausbildung.

Denn gerade im Verwaltungsbereich, wenn man beispielsweise eine hohe Verantwortung besitzt oder über finanzielle Mittel verfügt, ist man besonderen Haftungssituationen ausgesetzt, da Sie Schäden, die Sie grob fahrlässig während der Arbeit verursachen, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Unabhängig von der Schadenhöhe!

Ein klassisches Szenario, das wir immer wieder erleben ist folgendes:

Eine Beamtin des Bauamtes hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben.

Um für solche Schäden nicht selbst aufkommen zu müssen, empfiehlt sich die Diensthaftpflichtversicherung der DBV. Sie bietet eine umfassende Absicherung bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden und springt genau in den oben beschriebenen Situationen ein.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung im Überblick

  • Versicherungssumme: 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Zeitlich unbegrenzter, weltweiter Versicherungsschutz
  • Bis zu 100.000€ bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände (z.B. mobiler Datenerfassungsgeräte)
  • Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig auch mit rechtlichem Beistand

Psst: Wusstest Du, dass die Diensthaftpflichtversicherung ganz einfach und für wenig Mehrbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen werden kann?

Jetzt online Termin vereinbaren und kostenlos beraten lassen.

Hier zum Nachlesen und Informieren:

Diensthaftpflicht für Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamte in Ausbildung

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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