stage-background.jpg

DBV Andreas Günther e. K. in Bühl Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte in Ausbildung

Gesundheit ist des Menschen wertvollstes Gut

Und genau diese gilt es entsprechend abzusichern!

Als Verwaltungsbeamter in Ausbildung hat man im Falle einer Dienstunfähigkeit noch keine Versorgungsansprüche gegenüber seinem Dienstherrn und ist somit im Schadenfall wie auf hoher See. Denn tritt eine Dienstunfähigkeit eines Verwaltungsbeamter in Ausbildung ein, wird er aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Damit hat man, wenn die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Diese wird allerdings so gering ausfallen, dass sie niemals reicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Daher ist es aufgrund der noch fehlenden Versorgungsansprüche eines Verwaltungsbeamten in Ausbildung so enorm wichtig, privat für den Fall der Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Ab wann gilt man als dienstunfähig?

Als Beamter gilt man als dienstunfähig, wenn man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls etc. innerhalb der letzten 6 Monate mindestens 3 Monate davon nicht mehr ausüben konnte und auch keinerlei Aussicht auf Besserung besteht.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt immer durch den Dienstherrn.

Wie geht es weiter, wenn man als dienstunfähig eingestuft wird?

Sobald ein Beamter den Status „dienstunfähig“ mitgeteilt bekommt, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Sollte die Dienstunfähigkeit bereits als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe eintreten, erfolgt die Entlassung sowie die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie hoch sind die Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit?

Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da hier eine individuelle Rechnung erfolgen muss. Die Höhe der Ansprüche hängt unter anderem mit den Dienstjahren und den Dienstbezügen zusammen.

Allerdings hat man als Beamter auf Widerruf, also als Verwaltungsbeamter in Ausbildung, noch keiner Versorgungsansprüche gegenüber seinem Dienstherrn, weshalb gerade in dieser Phase eine Dienstunfähigkeitsversicherung von enorm hoher Bedeutung ist!

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:

  • Garantierte Rente
  • Dauerhafte Leistung
  • Hohe Leistungsquote
  • Gute Annahmerichtlinien
  • Möglichkeit der Anpassung der Leistung bei neuer Lebenssituation (z.B. Hochzeit, Hauskauf, Kind etc.)
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Andreas Günther e. K.
Hauptstr. 92
77815 Bühl
Termin vereinbaren 07223 944244 07223 944246 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:30 bis 12:30
14:00 bis 17:30
Dienstag:
08:30 bis 12:30
14:00 bis 17:30
Mittwoch:
08:30 bis 12:30
14:00 bis 17:30
Donnerstag:
08:30 bis 12:30
14:00 bis 17:30
Freitag:
08:30 bis 12:30
karte
In Google Maps öffnen