Beihilfe und Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Polizei ist „Ländersache“ – so wie das damit verbundene Beamtenrecht. Daher kommt es auf den jeweiligen Dienstherrn an, ob Sie bereits während des aktiven Dienstes Beihilfe oder freie Heilfürsorge erhalten. Die Unterschiede im kurzen Überblick:
- Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr entweder 50 oder 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Polizisten. Die gesetzliche Kasse bietet kein an die Beihilfe angepasstes Absicherungsmodell
- Erhalten Sie Heilfürsorge, werden alle anfallenden Krankheitskosten vom Dienstherrn übernommen. Hier benötigen Sie keine private Kranken-, sondern nur eine Pflegepflichtversicherung. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand fällt der Anspruch auf Heilfürsorge allerdings weg
Während Sie bei der Bundespolizei von der Ausbildung bis zum Ruhestand Heilfürsorge erhalten, steht sie Ihnen in Bayern nur während der Ausbildung zu. Andere Länder setzen von Anfang an auf die Beihilfe. Wann Sie die private Krankenversicherung für Polizisten benötigen, richtet sich entsprechend nach der individuellen Absicherungssituation, die wiederum vom Bundesland abhängt.
Tipp: Benötigen Sie erst später eine private Krankenversicherung, sollten Sie eine sogenannte Anwartschaft abschließen. Diese gewährt Ihnen einen Anspruch auf den späteren Beitritt zur PKV und „konserviert“ den aktuellen Gesundheitszustand.
Denn der wesentliche Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Polizisten besteht darin, dass bei letzterer eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Lebensalter und Vorerkrankungen können dazu führen, dass Sie nicht aufgenommen werden. Mit der Anwartschaft sorgen Sie hier an der richtigen Stelle vor.