Leistungen unserer Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Die an die Beihilfe für Lehrer angepasste Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der DBV ist im Kern eine klassische, private Krankenversicherung. Der wesentliche Unterschied zur Vollversicherung besteht lediglich darin, dass sie nur einen Teil der anfallenden Krankheitskosten übernimmt – nämlich den, der nicht bereits über die Beihilfe abgedeckt ist. Sie profitieren unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit und umfasst alle medizinisch notwendigen Aufwendungen
- Ärztliche Leistungen tragen wir auch dann in voller Höhe, wenn die Kosten über den Gebührensätzen für Ärzte nach der GOÄ liegen
- Durch die Anpassung an die Beihilfe versichern Sie nur die Aufwendungen, die tatsächlich anfallen
- Mit Wahlleistungen im Krankenhaus profitieren Sie unter anderem von Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Tagegeld
- Bei Sehhilfen und Medikamenten müssen Sie keine Eigenanteile tragen, da wir die Kosten in voller Höhe übernehmen
- Die Kosten einer Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte sind auch von Lehrkräften in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Kombination mit der Beihilfe für Lehrer meist nicht die beste Wahl. Denn hier müssen Sie den gesamten monatlichen Beitrag aus eigener Tasche zahlen, weil der Dienstherr bei Beamten keinen sogenannten Arbeitgeber-Anteil trägt. Außerdem liegt das Leistungsniveau der gesetzlichen unter dem der privaten Krankenversicherung für Lehrerinnen und Lehrer.