Leistungen & Vorteile der DBV Dienstanfänger-Police
Wenn Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig werden, erhalten Sie in den meisten Fällen Leistungen von Ihrem Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit kann von einem Amtsarzt festgestellt werden, hierfür ist ein Antrag des Beamten oder des Dienstherrn erforderlich. Welche und ob Sie danach Leistungen erhalten, hängt von Ihrem genauen Beamtenstatus ab:
Als Beamter auf Widerruf haben Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit keinerlei Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe oder Versorgung, da Sie entlassen werden
Sollten Sie Beamter auf Probe sein, verhält es sich identisch. Nach der Entlassung verlieren Sie auch jegliche Ansprüche
Nur wenn Sie Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit sind, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Denn der Dienstherr hat Ihre Versetzung in den Ruhestand verfügt
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn Sie durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden. In diesem Fall bekommen Sie auch als Beamter auf Probe oder Widerruf das sogenannte Unfallruhegehalt.
Dienstunfälle, die zur Dienstunfähigkeit führen sind in der Praxis allerdings äußerst selten. Bei allen anderen Varianten, welche zu einer Dienstunfähigkeit führen können, droht Ihnen im schlimmsten Fall der finanzielle Ruin. Auch als Beamter auf Lebenszeit haben Sie im Alter zwangsläufig eine Versorgungslücke, welche Sie mit der Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung gezielt schließen können.