Was bedeutet das genau?
Als Berufssoldat haben Sie nach Ihrem aktiven Dienst Anspruch auf Beihilfe und sichern die Restkosten in der privaten Krankenversicherung ab. Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2019 erhalten Sie als Soldat auf Zeit keine Beihilfe mehr, wohl aber einen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Nur Sie als freiwillig Wehrdienstleistender werden einfach in der Vorversicherung weiter abgesichert.
Wenn also Ihre truppenärztliche Versorgung endet, müssen Sie, um Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen zu können, eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abschließen.
Mit der Anwartschaft für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Blasczyk & Kudraß oHG in Wilhelmshaven, die Sie bereits in jungen Jahren abschließen sollten, ist Ihnen heute schon der Zugang zu günstigen Konditionen in der PKV gewiss. Wir „frieren“ Ihren heute guten Gesundheitszustand ein und ziehen diesen später für die Prämienberechnung heran.
So vermeiden Sie sowohl Risikozuschläge als auch den Rückfall in eine Basisversicherung.