Soldat auf Zeit
Wie bereits erwähnt, werden Sie als Soldat auf Zeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In diesem Zuge wird geprüft, ob Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben. Es gilt eine Wartezeit von 5 Jahren und der Grad der Erwerbsminderung ist entscheidend.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung sind es hingegen weniger als 3 Stunden täglich. Für Sie als Soldat auf Zeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten daher unverzichtbar.