Pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein wesentlicher Grund für die Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte ist die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer finanziellen Beteiligung des Dienstherrn zu verbinden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich weitgehend nach dem gesetzlich vorgegebenen Leistungskatalog. Der Versicherungsschutz lässt sich daher nicht in demselben Umfang individuell gestalten wie bei einer privaten Krankenversicherung.
Die alternativen privaten Krankenversicherungslösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Böger & Kossak oHG in Bremerhaven, bieten einen Leistungsumfang, der je nach gewählter Ausgestaltung vertraglich festgelegt werden kann.