Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
für Verwaltungsbeamte

Jeder Verwaltungsbeamte zieht einen großen Nutzen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Verwaltungsbeamte auf Lebenszeit profitieren vom Anrecht auf ein Ruhegehalt Ihres Dienstherrn, sollte eine Dienstunfähigkeit eintreten. Leider reicht dieses Ruhegehalt größtenteils nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Unser Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden rät Ihnen daher zu unserer passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte.

Dienstunfähigkeit: Ein oft unterschätztes Risiko

Trotz der ungefährlichen körperlichen Tätigkeit bei Beamten in der öffentlichen Verwaltung, ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit immer noch sehr hoch. Denn Unfälle durch hohe körperliche Aktivität sind verhältnismäßig selten die Ursache für eine Dienstunfähigkeit. Die häufigsten Ursachen einer Dienstunfähigkeit sind Probleme mit dem Bewegungsapparat (28%), Nervenkrankheiten (24%) und Krebserkrankungen (15%). Sorgen Sie schon jetzt vor, damit Sie keine finanziellen Engpässe befürchten müssen.

Was ist eine Dienstunfähigkeit genau?

Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, sobald Sie als Beamter wegen einer Erkrankung oder eines körperlichen Gebrechens nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst zu bewerkstelligen. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, können Verwaltungsbeamte auf Widerruf keine Versorgung von Ihrem Dienstherrn erwarten. Das bedeutet, bei Dienstuntauglichkeit werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sofern Sie vor Ihrer Verbeamtung weniger als fünf Jahre in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig waren, haben Sie auch kein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist die Wartezeit von fünf Jahren hingegen erfüllt, erhalten Sie eine Versorgungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch fällt diese ziemlich gering aus und reicht in den wenigsten Fällen für den gewohnten Lebensstandard.  
 
Wirken Sie diesem finanziellen Dilemma entgegen und sichern Sie sich passgenau und optimal gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit ab. Wir von der DBV raten Ihnen zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

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