Die „echte“ DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Grundsätzlich steckt auch hinter der DU-Versicherung nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ aber unterschiedlich definiert sind, kann eine Versorgungslücke entstehen. Denn unter Umständen bist du zwar für den Dienstherrn dienstunfähig, für den Versicherer aber nicht berufsunfähig.
Aus diesem Grund gibt es die „echte“ DU-Klausel. Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit als Lehrer fest, erkennen wir dieses Gutachten an. Wir prüfen nicht nochmal separat, ob du wirklich dienstunfähig bist. Anders sieht es beim Fehlen dieser Klausel aus. Hier kann genau der oben geschilderte Fall eintreten, wenn der Versicherer zu dem Schluss kommt, dass du nicht berufsunfähig bist. Im schlimmsten Fall hast du dann umsonst Beiträge gezahlt und stehst ohne Leistungen da.