Der Beihilfebemessungssatz ist ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Beihilfe. Wie hoch die Übernahme Ihrer Krankheitskosten ausfällt, variiert je nach Bundesland und kann problemlos bei der zuständigen Beihilfestelle erfragt werden.
Nachfolgend werden Sie über die Regelungen der Beihilfe in Deutschland informiert. Die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg sind an dieser Stelle jedoch ausgenommen. Der Dienstherr dieser Bundesländer informiert Sie gerne über die abweichenden Reglementierungen.
Verwaltungsbeamte, die weniger als zwei Kinder haben, erhalten 50 Prozent Beihilfe. Der Familienstand ist hierbei unerheblich. Beamte mit mindestens zwei Kindern haben hingegen einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner erhält 70 Prozent Beihilfe. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. das Unterschreiten der jeweiligen Einkommensgrenze). Solange Ihre Kinder Kindergeld beziehen, genießen diese eine 80-prozentige Beihilfe.