Warum eine Diensthaftpflichtversicherung?
Sie stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zu Ihrem Dienstherrn, genießen dabei einige attraktive Vorteile, haben diesem gegenüber aber auch Pflichten. Anders als in einem Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis haftet Ihr „Arbeitgeber“ nicht für Schäden, die im Rahmen der Arbeitszeit entstehen. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden, müssen Sie für Ihre Fehler und Missgeschicke finanziell selbst geradestehen.
Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamte: