Beihilfe & Dienstherr
So bist du als Lehrerin und Lehrer abgesichert
Egal ob du Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit bist, dir steht die sogenannte Beihilfe zu. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz. Er gibt an, welchen Teil deiner Krankheitskosten der Dienstherr erstattet:
Die Beihilfe beantragst du bei der Beihilfestelle. Dazu reichst du die Rechnungen, die du vom Arzt erhalten hast, ein. Der Dienstherr erstattet dann 50 oder 70 Prozent der entsprechenden Aufwendungen. Die private Krankenversicherung für Lehrer ist an den Anspruch angepasst und übernimmt den verbleibenden Teil der Kosten.