Sächsische Beamte und Richter haben nach dem Sächsischen Beamtengesetz Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dabei einen festgelegten Teil Ihrer Krankheitskosten. Den Rest tragen Sie selbst.
Polizeivollzugsbeamte erhalten in vielen Bundesländern stattdessen Heilfürsorge. Diese deckt Krankheitskosten ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung. Leistungen wie Chefarztbehandlung oder hochwertiger Zahnersatz sind dabei häufig nicht enthalten.
Entscheidend ist: Heilfürsorge endet spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt gilt der reguläre Beihilfeanspruch. Wer nicht frühzeitig vorsorgt, steht im Ruhestand vor einer veränderten Versorgungssituation.
Justizvollzugsbeamte, Staatsanwälte und Richter unterliegen eigenen beihilferechtlichen Regelungen. Beihilfebemessungssatz und erstattungsfähige Leistungen können je nach Statusgruppe abweichen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jannis Malkotsis in Dresden analysiert Ihre individuelle Versorgungssituation und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.