Rund um die private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll gibt es viele Fragen, die Beamte im Vollzugsdienst, in der Justiz und beim Zoll bewegen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg beantwortet die wichtigsten hier kompakt. Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.
Wie funktioniert das Zusammenspiel von Beihilfe und der privaten Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll?
Die Beihilfe Ihres Dienstherrn übernimmt einen festgelegten Anteil Ihrer Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg deckt den verbleibenden Anteil passgenau ab. So zahlen Sie am Ende keinen Eigenanteil aus der eigenen Tasche. Wir stimmen den Tarif exakt auf Ihren Beihilfesatz ab.
Was passiert mit der Absicherung, wenn nach der Geburt eines Kindes ein höherer Beihilfesatz gilt?
Beim Familienzuwachs steigt häufig der Beihilfesatz des Dienstherrn. Damit ändert sich auch der Anteil, den Ihre private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll ergänzen muss. Wir passen Ihren Tarif an die neue Situation an. So bleibt Ihr Schutz lückenlos und Sie zahlen nicht mehr als nötig.
Sind psychotherapeutische Behandlungen in der privaten Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll mitversichert?
Ja, die private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg umfasst psychotherapeutische Leistungen. Als Privatpatient erhalten Sie schneller einen Therapieplatz als gesetzlich Versicherte. Das ist besonders für Beamte im Vollzugsdienst relevant, da psychische Belastungen im Berufsalltag häufig auftreten.
Können Beamte auf Probe bereits eine private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll abschließen?
Ja, auch Beamte auf Probe haben Zugang zur privaten Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg. Eine Anwartschaft sichert Ihnen außerdem den späteren Eintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Verbeamtung noch nicht abgeschlossen ist.