Rund um die wichtigen Versicherungen für Polizei, Justiz & Zoll gibt es Fragen, die viele Beamte beschäftigen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg beantwortet die wichtigsten hier kompakt und verständlich.
Sind Sie als Beamter auf Probe bereits über die Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert?
Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit oft nur eine sehr geringe staatliche Versorgung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg kann bereits ab Beginn des Probebeamtenverhältnisses abgeschlossen werden.
Ein früher Abschluss sichert günstigere Bedingungen und schließt die Versorgungslücke von Anfang an.
Welchen Unterschied macht der Wechsel vom Angestellten zum Beamten bei der Krankenversicherung?
Mit der Verbeamtung erhalten Sie Beihilfeanspruch, der Ihre Krankheitskosten teilweise übernimmt. Ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung deckt diesen Bereich dann nicht mehr passend ab.
Eine auf Beihilfe abgestimmte private Krankenversicherung schließt den verbleibenden Kostenanteil. Der Wechsel sollte unmittelbar mit der Verbeamtung erfolgen, um nahtlosen Schutz zu gewährleisten.
Haften Sie persönlich, wenn Ihr Dienstherr nach einem Fehler im Dienst Regress fordert?
Ja, ein Regress durch den Dienstherrn ist bei grober Fahrlässigkeit möglich. Das bedeutet: Kosten aus einem Schaden können auf Sie als Privatperson zukommen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in genau diesen Fällen Ihr Privatvermögen. Sie greift ergänzend zur staatlichen Absicherung und trägt Regressforderungen, die ansonsten Sie persönlich treffen würden.
Was passiert mit Ihrer Absicherung, wenn ein Dienstunfall zum Statuswechsel führt?
Ein Dienstunfall kann zur Versetzung in eine andere Laufbahn oder zur vorzeitigen Zurruhesetzung führen. Das geringere Ruhegehalt trifft dann ohne ergänzende Absicherung besonders hart.
Die wichtigen Versicherungen für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Georgiou GmbH & Co. KG in Heidelberg lassen sich so gestalten, dass auch solche Statusveränderungen versicherungstechnisch berücksichtigt sind.
Sind Familienangehörige über Ihre Beihilfe mitversichert?
Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein, etwa Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner. Dennoch entstehen Kostenlücken, die eine ergänzende private Krankenversicherung für Familienangehörige notwendig machen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Familienmitglieder welchen Schutz benötigen, und stimmen die Tarife auf Ihre Haushaltssituation ab.