DBV Deutsche Beamtenversicherung David Gillmeister in Braunschweig Krankenversicherung für Referendare

Die Krankenversicherung für Referendare

Sie haben Ihr Studium erfolgreich absolviert? Dann dürfen wir Ihnen herzlich gratulieren. Allerdings fängt nunmehr ein weiterer Lebensabschnitt an, das Referendariat, oder auch Vorbereitungsdienst genannt. Vorbereitungsdienst deshalb, weil Sie auf die Laufbahn eines Berufsbeamten „vorbereitet“ werden.

Wichtig jedoch an dieser Stelle: Eine mögliche Familienversicherung im Bereich der Krankenversicherung entfällt mit der Aufnahme des Referendariats, sodass Sie in der Folge eine eigene Krankenversicherung abschließen müssen – entweder gesetzlich oder privat. Seit dem Jahr 2009 besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung. 

Möglichkeiten eines Referendars, seiner Versicherungspflicht nachzukommen
Anders als Arbeitnehmer stehen Sie als Referendar in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Demnach sind Sie von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit und haben demnach die Möglichkeit, sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern oder in einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Nach Abschluss des Referendariats bestehen nunmehr mehrere Möglichkeiten, wie Ihre berufliche Karriere weitergeht.

a) Sie werden aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst Arbeitssuchender:
Sollte dies der Fall sein, heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren. Grundsätzlich ist es in jedem Jahrgang so, dass nicht alle Referendare nahtlos ein Stellenangebot seitens der zuständigen Bezirksregierung erhalten – oft bekommen Sie jedoch in absehbarer Zeit entsprechende Angebote. In diesem Fall müssen Sie sich beim Jobcenter Ihrer Heimatstadt melden und Arbeitslosengeld II beantragen – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Sie aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit im Beamtenstatus leider nicht. Für Ihre private Krankenversicherung bedeutet dies nun, dass Sie in dieser verbleiben müssen, da das SGB II keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Daher müssen Sie in jedem Fall Kontakt mit ihrem Krankenversicherer aufnehmen. Seitens des Jobcenters erfolgt je nach Tarif eine anteilige bis volle Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge. 

Haben Sie sich im Vorfeld für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, verbleiben Sie ebenfalls in dieser – die Beiträge werden hier in voller Höhe seitens des Jobcenters übernommen. 

b) Nach dem Referendariat werden Sie zunächst in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt
Als Beschäftigter werden Sie aufgrund des Einkommens unterhalb der Versicherungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst nach Überschreiten der Einkommensgrenze, welche jedes Jahr neu festgelegt wird, haben Sie die Option, sich wieder privat abzusichern. 

c) Sie werden im Anschluss an das Referendariat ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen
Im Falle einer direkten Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe verbleiben Sie – sofern Sie als Referendar privat versichert waren – in der privaten Krankenversicherung (PKV). Lediglich der Tarif Ihrer Versicherung ändert sich. Aus diesem Grund sollten Sie mit Ihrer Versicherung frühzeitig Kontakt aufnehmen. 

Den optimalen Tarif finden – mit unserem kostenlosen Tarifcheck der DBV Gillmeister & Häfner in Braunschweig
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig ist stets darauf bedacht, gemeinsam mit Ihnen den ideal auf Sie zugeschnittenen Krankenversicherungstarif zu finden. 

Damit wir Ihnen individuelle Angebote erstellen können, benötigen wir Ihre persönlichen Daten, auf dessen Basis wir Ihnen unterschiedliche Vergleichsangebote erstellen und zusenden können – gerne per Mail oder auf Wunsch auch auf dem Postweg.

Sinnvolle Ergänzung nach dem Referendariat
Wie bereits ausgeführt, sind Sie als Referendar in der Regel privat krankenversichert, da es im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung oftmals die deutlich günstigere Alternative ist. Werden Sie nunmehr nach dem Referendariat als Angestellter Lehrer beschäftigt, werden Sie wiederum in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. 

Damit Sie jedoch, im Falle einer späteren Verbeamtung, die Möglichkeit haben, wieder in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist es empfehlenswert, seinen Gesundheitszustand „einzufrieren“, das bedeutet, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Dies kann immer dann wichtig werden, wenn seit Austritt aus der PKV und Wiedereintritt in die PKV Erkrankungen auftreten, die einen Risikozuschlag oder im schlimmsten Fall einen Ausschluss in der PKV bedeuten können.

Durch Abschluss einer Anwartschaftsversicherung gehen Sie dieser Gesundheitsprüfung aus dem Weg – es erfolgt nur einmalig eine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung. 

Zusammenfassung

Jeder Bürger in Deutschland ist seit 2009 verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen – egal ob privat oder gesetzlich. Hierbei sollten Sie sich ausführliche Gedanken machen, denn die Entscheidung treffen Sie – bis auf wenige Ausnahmemomente – für den Rest Ihres Lebens. Daher lassen Sie sich vor der Wahl Ihrer Krankenversicherung allumfassend beraten. Gerne stehen wir Ihnen hierzu in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig zur Verfügung.

Wer die Möglichkeit hat, in die PKV zu wechseln, sollte dies aufgrund der deutlich besseren Leistungen in Erwägung ziehen, dabei immer sein soziales Umfeld wie Familiensituation, Kinderplanung etc. berücksichtigen, da bei einer privaten Krankenversicherung grundsätzliche jeder Versicherungsnehmer einen eigenen Beitrag zahlen muss – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der es die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung gibt. Das bedeutet, Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können über Ihre Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. 

Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  

FAQ - Krankenversicherung für Referendare

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