Das sind die wichtigen Versicherungen für Verwaltungsbeamte
Ob Verwaltungsbeamter oder Beamtenanwärter, Ihr Versicherungsbedarf unterscheidet sich nur marginal.
Bereits zu Beginn Ihrer Laufbahn gehen Sie bestimmte Pflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn ein, erhalten dafür allerdings auch spezielle Versorgungsleistungen, wie die freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Bei letzterer trägt Ihr Dienstherr die Kosten im Krankheitsfall anteilig, wodurch Sie die Restkosten absichern müssen.
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich anhand des Beihilfebemessungssatzes, der in der Beihilfeverordnung (BVO) geregelt wird. Als kinderloser Verwaltungsbeamter erhalten Sie rund 50 %, während Ihnen mit mindestens zwei Kindern 70 % zustehen. Den gleichen Anteil erhalten berechtigte Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten und Beamte im Ruhestand.