Wie für alle Bürger in Deutschland ist die Pflegepflichtversicherung auch für Sie als Beamter der Polizei Pflicht. Allerdings ergeben sich in Ihrem Dienststatus einige Besonderheiten, die es dabei zu berücksichtigen gilt.
Sie als Polizist erhalten in der Regel, je nach Bundesland und Voraussetzungen, freie Heilfürsorge. Damit werden zwar alle Kosten im Krankheitsfall getragen, allerdings beinhaltet diese keine Pflegepflichtversicherung.
Bedeutet: Sie müssen sich um den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung selbst kümmern. Wie gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben, sind auch bei uns alle Leistungen mit den festgelegten identisch, doch profitieren Sie bei uns von besonderen Services, Top-Konditionen und einer umfassenden Beratung.