Im Berufsalltag von Polizei, Justiz und Zoll sind Situationen mit Haftungsrelevanz keine Seltenheit. Eine Festnahme, die sich nachträglich als unbegründet herausstellt, eine fehlerhafte Sachbearbeitung im Gerichtsverfahren oder eine Kontrolle mit unbeabsichtigten Sachschäden: In all diesen Fällen können Dritte Schadensersatz fordern.
Besonders problematisch ist dabei die sogenannte Rückgriffshaftung. Der Dienstherr kann in bestimmten Fällen gezahlte Schadensersatzleistungen von Ihnen persönlich zurückfordern. Ohne den richtigen Versicherungsschutz tragen Sie dieses Risiko allein.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Haller & Spindler oHG in Ulm, Dettingen & Schlat ist genau auf diese Konstellation ausgerichtet. Sie schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen dienstlicher Haftungsansprüche.