Der konkrete Absicherungsbedarf hängt davon ab, welchem Dienstherrn Sie angehören und in welchem Bundesland Sie tätig sind. Bundespolizisten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Bei Landespolizisten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
In Baden-Württemberg besteht für Polizeibeamte in der Regel freie Heilfürsorge bis zur Pensionierung. In Bayern wird freie Heilfürsorge dagegen überwiegend nur während der Ausbildungszeit gewährt. Anschließend wechseln Beamte in das Beihilfesystem und benötigen ergänzend eine private Krankenversicherung zur Absicherung der verbleibenden Restkosten.
Während der Heilfürsorge ist keine private Krankenvollversicherung erforderlich. Allerdings benötigen Beamte eine Pflegepflichtversicherung. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Die private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Haller & Spindler oHG in Ulm, Dettingen & Schlat ist exakt auf diese Anforderungen abgestimmt und ergänzt die Leistungen Ihres Dienstherrn sinnvoll.