Mitarbeiter der Polizei und Bundespolizei sind über die freie Heilfürsorge im Krankheitsfall abgesichert. Diese umfasst jedoch keine Pflegepflichtversicherung wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung (pKV).
Eine Pflegebedürftigkeit entsteht durch vielfältige Situationen. Ein Unfall oder eine Schussverletzung können die Polizisten schwer treffen. Ebenso ist es möglich, dass eine schwerwiegende Krankheit auftritt, die zu einer Pflegebedürftigkeit führt.
In all diesen Fällen greift die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hüttner & Hüttner oHG in Berlin-Schöneberg und sichert die Beamten ab. Hierfür ist es wichtig, einen geeigneten Tarif auszuwählen, der das individuelle Schutzbedürfnis befriedigt.