Die konkrete Rechtslage
Als Beamte auf Probe oder auf Widerruf müssen Sie sich in den ersten fünf Jahren Ihrer Tätigkeit keine Gedanken über Ihre Absicherung machen. Wenn Sie Ihre Probezeit von fünf Jahren absolviert haben und irgendwann in den Ruhestand versetzt werden, lässt man Ihnen aufgrund einer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro zukommen.
Nach einer Ableistung von 40 Dienstjahren erhalten Sie ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts. Experten schätzen allerdings, dass zur Aufrechterhaltung Ihres gewohnten Lebensstandards der Prozentsatz 75 % des letzten Bezugs betragen sollte. Auf jeden Fall sollten entstehende finanzielle Versorgungslücken mit einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung effektiv geschlossen werden.