Die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
der DBV Haag in Augsburg

Für Ihre Gesundheitsversorgung

Was ist die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?

Mit dem Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll haben Sie ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Einerseits haben Sie dabei Pflichten, die Sie erfüllen müssen und andererseits auch den Anspruch auf bestimmte Privilegien. Dazu gehört die lebenslange Fürsorge für Sie und Ihre Familie.
Diesen Anspruch erfüllt Ihr Dienstherr, indem er sich an den Kosten beteiligt. Das bedeutet, Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll bekommen entweder die freie Heilfürsorge, bei der die Kosten im Krankheitsfall zu 100 % übernommen werden oder Sie haben Anspruch auf Beihilfe. Bei Beihilfe erhalten Sie nur einen Teil der Kosten erstattet und müssen den anderen Teil mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Haag in Augsburg abdecken. Die nachfolgenden Voraussetzungen und Regularien gelten bei der Beihilfe oder Heilfürsorge:

  • Als Bundespolizist haben Sie generell Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • In acht Bundesländern bekommen alle Beamten der Polizei, Justiz und Zoll freie Heilfürsorge.
  • Freie Heilfürsorge erhalten in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz nur Beamte der Bereitschaftspolizei und alle anderen
  • Polizeianwärter in der Ausbildungszeit haben Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • Alle Beamten haben mit Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Beihilfe.
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige können von der Beihilfe
  • Nur in Kombination mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Haag in Augsburg können Sie Beihilfe geltend machen.

Was erwartet Sie bei der Beihilfe?

Bei der Beihilfe werden für Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll alle Kosten bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen inklusive Früherkennung und Schutzimpfungen übernommen. Dabei ist immer zu gewährleisten, dass die Behandlungen notwendig und angemessen sind. Das wird in der Regel von der Beihilfestelle beurteilt.

Die Beihilfe leistet Zuschüsse bei:

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Ambulante Leistungen:

  • alle Arzt- und Zahnarztkosten
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Psychotherapie-Kosten
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Sonstige Aufwendungen:

  • Krankenhausleistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten, sobald auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden.
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Wir beraten Sie gerne

Sollten Sie noch Fragen zur Beihilfe haben oder eine persönliche Beratung wünschen, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Haag in Augsburg auf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Afragäßchen 9
86150 Augsburg
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