Ihre Ansprüche im Krankheitsfall: Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten

Als Lehrer, Referendare und Studenten beteiligt sich Ihr Dienstherr an den Krankheitskosten und kommt damit seiner Fürsorge nach. Mit dem Anspruch auf Beihilfe werden die Kosten dabei nur zu einem Teil getragen. Die andere Hälfte müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung selbst abdecken.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Miriam Haag in Augsburg empfehlen Ihnen als Lehrer, Referendare und Studenten eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen und damit günstig die Lücke zur Beihilfe zu schließen. Nicht nur, dass Sie so Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen, Sie erhalten als Privatpatient auch noch umfassende Leistungen.

Wer bekommt Beihilfe?

Sie als Beamte auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe haben Anspruch auf Beihilfe. Auch im Referendariat besteht bereits die Möglichkeit von Beihilfezahlungen, sollten Sie einen entsprechend günstigeren Versicherungsumfang abschließen. Nur angestellte Lehrer bekommen keine Beihilfe, außer Sie besitzen noch einen alten Vertrag. Unter gewissen Voraussetzung profitieren auch Ehepartner und Kinder von der Beihilfe von Ihnen als Lehrer, Referendare und Studenten. Ehepartner erhalten eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall, wenn das eigene Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Und auch Sie im Ruhestand haben teilweise Anspruch auf Beihilfe.

Wie funktioniert die Beihilfe?

Sie bekommen nach einer Behandlung oder dem Kauf von Medikamenten eine Rechnung und begleichen diese zunächst selbst. Im Anschluss füllen Sie ein spezielles Formular aus und übersenden dieses mit den entsprechenden Rechnungsbelegen an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin und reichen die Rechnungen ebenso bei Ihrer privaten Krankenversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Miriam Haag in Augsburg ein. Achten Sie dabei auf die Fristen sowie Antragsgrenzen. Bei der Beihilfe können die Kosten nur ein Jahr nach Rechnungsstellung geltend gemacht werden und der Mindestbetrag sollte bei 200 Euro liegen. Sammeln Sie daher alle Rechnungen über das Jahr hinweg und reichen Sie diese gesammelt ein. Liegen Sie zehn Monaten unter 200 Euro, bekommen Sie zumindest 15 Euro zurück.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie noch Fragen zur Beihilfe? Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Miriam Haag in Augsburg Sie persönlich. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung.

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