Was ist Beihilfe?
Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Sie erhalten also einen Teil Ihrer jeweiligen Krankenheitskosten als Beihilfe erstattet.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.
Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt Ihr Beihilfebemessungssatz 50 %.
Ab dem zweiten Kind steigt Ihre Beihilfe auf 70 %.
Der Beihilfebemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt 80 %, für berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 %.
Für die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg gelten bei der Berechnung des Beihilfeanspruches abweichende Regelungen.
Der verbleibende Kostenanteil muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Restkostenversicherung abgedeckt werden.
Optimal abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und Ihren Beihilfeanspruch bieten Ihnen die DBV ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen.
Das Komfortangebot für Beihilfeberechtigte Beamte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV.
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Oliver Köppe
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