Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Pascal
Zajac in Düsseldorf

Das Risiko einer Dienstunfähigkeit wird deutlich unterschätzt. Denn anders als viele Menschen glauben, ist es völlig egal, ob sie aufgrund eines beruflichen oder privaten Ereignisses eintritt. Auch ein Sportunfall kann zur Dienstunfähigkeit führen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf zahlt Beamtinnen und Beamten eine monatliche Rente und damit das ausfallende Einkommen, wenn eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird.

DBV Düsseldorf Pascal Zajac |

Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Als Beamtin oder Beamter durchlaufen Sie während Ihrer Karriere mehrere Stufen, die jeweils mit einem unterschiedlichen Absicherungsniveau verbunden sind. Besonders riskant sind die ersten Jahre der Laufbahn:

  • Beamter auf Widerruf: Keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit; Entlassung
  • Beamter auf Probe: Keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit; Entlassung
  • Beamter auf Lebenszeit: Ruhegehalt; Versetzung in den Ruhestand und Beihilfe

In den ersten fünf bis sechs Jahren Ihrer Laufbahn werden Sie also ohne jeden Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen. Da Sie als Beamtin oder Beamter nicht in die Sozialversicherungen eingezahlt haben, erhalten Sie auch kein Arbeitslosengeld und keine Erwerbsminderungsrente. Erst als Beamter auf Lebenszeit wird ein Mindestruhegehalt gezahlt, das in Bayern beispielsweise bei rund 1.800 Euro brutto liegt (Stand 2022; Art. 26 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz).

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf schließen Sie die Einkommenslücke, die durch Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand entsteht. Denn von der Versicherung erhalten Sie eine monatliche Rente für die Zeit der Dienstunfähigkeit, deren Höhe Sie selbst bestimmen können. So lässt sich die Versicherungsleistung exakt an den eigenen Bedarf anpassen – und Sie erhalten im Fall der Fälle Ihren Lebensstandard.

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Die Leistungen der DBV DU-Versicherung

Individuell und passgenau

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf entscheiden Sie sich als Beamtin oder Beamter für den Versicherungsschutz, den Sie in Ihrer individuellen beruflichen und persönlichen Situation benötigen. Die Versicherung umfasst unter anderem diese Leistungen:

  • Echte DU-Klausel: Wir erkennen das Gutachten Ihres Dienstherrn an. Eine weitere Prüfung unsererseits erfolgt nicht.
  • Rückwirkende Zahlung: Wird die DU erst später festgestellt, leistet die DU-Versicherung der DBV auch rückwirkend.
  • Nachversicherungsgarantien: Bei bestimmten Ereignissen, etwa der Geburt eines Kindes, erhöhen Sie Ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Keine abstrakte Verweisung: Wir werden Sie nur dann an einen anderen Beruf verweisen, wenn Sie ihn tatsächlich ausüben und er Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
  • Zusatzleistungen: Sie können beispielsweise eine AU-Klausel oder zusätzliche Zahlungen bei Wiedereingliederung in den Vertrag aufnehmen.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Begriff „Dienstunfähigkeitsversicherung“ ist etwas irreführend, da es eine solche Police genau genommen nicht gibt. Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, die über die DU-Klausel an den Bedarf von Beamten angepasst wird. Die DU-Klausel sorgt dafür, dass Dienstunfähigkeit als eigenständiger Auslöser einer Berufsunfähigkeit mitversichert wird.
 
Auch hier lauern aber Fallstricke, denn es muss zwischen „echter“ und „unechter“ DU-Klausel unterschieden werden:

  • Mit der echten DU-Klausel erkennt die DBV das Gutachten des Amtsarztes an. Wenn Sie vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie die versicherte BU-Rente, ohne dass eine weitere Leistungsprüfung erfolgt
  • Mit der unechten DU-Klausel prüft der Versicherer – zusätzlich zum Dienstherrn – ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit gegeben ist. Ist das nicht der Fall, wird keine Leistung gezahlt, auch wenn der Beamte vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wurde

Der Nachteil der unechten DU-Klausel liegt auf der Hand: Sie erhalten keine Leistung der BU-Versicherung, obwohl Sie Ihren Job und damit Ihr Einkommen im Staatsdienst wegen Dienstunfähigkeit verloren haben. Daher ist die Klausel extrem nachteilig für Beamtinnen und Beamte. Die DBV verzichtet bei allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die Vereinbarung und setzt ausschließlich auf „echte“ DU-Klauseln!

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Häufig gestellte Frage

Was ist eine Dienstunfähigkeit und wo wird sie festgestellt?

Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten selbst oder des Dienst-herrn festgestellt. Sie liegt vor, wenn eine Verwendung im Staatsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr infrage kommt.

Was sind die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für sechs Monate oder länger nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei der Dienstunfähigkeit von Beamten reichen be-reits drei Monate. In beiden Fällen müssen gesundheitliche Gründe ausschlaggebend sein.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte, Soldaten und Richter sinnvoll. Besonders wichtig ist sie in den ersten Dienstjahren (Widerrufs- und Probezeit), da hier bei Dienstunfä-higkeit keinerlei Absicherung durch den Dienstherrn besteht. Bei Beamten auf Lebenszeit deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und früheren Bezügen im aktiven Dienst ab.

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